Bundesregierung will Reform des Vergaberechts auf den Weg bringen

Juni 2025

Die neue schwarz-rote Bundesregierung hat in ihrem am 28. Mai 2025 beschlossenen Sofortprogramm weitreichende Reformen des deutschen Vergaberechts angekündigt. Das Sofortprogramm umfasst über 60 prioritäre Maßnahmen, die "bis zum Sommer" eine grundsätzliche Überarbeitung verschiedener Rechtsbereiche auf den Weg bringen sollen. Das Vergaberecht soll vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Die Tariftreue soll im Rahmen des Bundestariftreuegesetzes gestärkt werden. Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll abgeschafft werden und die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass die Europäische Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt wird.

Quellen/Weitere Informationen: Tagesschau 28. Mai 2025, über den Bericht-Link ist der Link zur PDF Sofortprogramm der Bundesregierung verfügbar


Der Koalitionsvertrag zum Vergaberecht

Am 9. April 2025 haben SPD und CDU/CSU ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland" für die 21. Legislaturperiode vorgestellt. Die Koalitionsparteien wollen sich dafür einsetzen, dass das Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene für Lieferungen und Leistungen aller Art für Bund, Länder und Kommunen vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert wird. Betont wird der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe. Das Vergaberecht soll auf sein Ziel einer wirtschaftlichen, diskriminierungs- und korruptionsfreien Beschaffung zurückgeführt werden.

Im Einzelnen wird insbesondere angestrebt:

  • Auf Bundesebene sollen die Wertgrenzen bei Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung auf 100.000 Euro erhöht werden. Auch auf europäischer Ebene will sich die Koalition für eine maßvolle Erhöhung der Schwellenwerte und für eine getrennte Betrachtung der Planungsleistungen einsetzen.
  • Angestrebt wird eine Vereinheitlichung der Wertgrenzen im nationalen Recht und die Heraufsetzung der Wertgrenzen für Direktvergaben und freihändige Vergaben.
  • Bieter sollen künftig ihre Eignung möglichst bürokratiearm, digital und mittelstandsfreundlich nachweisen können, etwa durch geprüfte Systeme oder Eigenerklärungen.
  • Die Bestellplattform Kaufhaus des Bundes soll zu einem digitalen Marktplatz für Bund, Länder und Kommunen gemacht werden. Die Vergabeplattformen sollen konsolidiert werden.
  • Die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Vergabekammern zu den Oberlandesgerichten soll entfallen.
  • Es sollen sektorale Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht geschaffen werden, insbesondere in Fragen der nationalen Sicherheit,  für Leitmärkte für emissionsarme Produkte in der Grundstoffindustrie und in der Forschung.
  • Es sollen Leitmärkte für klimafreundliche beziehungsweise klimaneutrale Produkte geschaffen werden, zum Beispiel durch Quoten für die emissionsarme Herstellung von Stahl, eine Grüngasquote oder vergaberechtliche Vorgaben.

Darüber hinaus soll das Bundestariftreuegesetz weiterverfolgt werden. Es soll für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 Euro gelten. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden.

Quelle/Weitere Informationen: Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland" zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode

Veranstaltungsempfehlungen

Vergabe- und Bauvertragsrecht

18. Vergaberechtsforum Süd des vhw

Termin
07.07.2025 - 08.07.2025
Ort | Bundesland
Lindau | Bayern
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Präsenzveranstaltung | BW250800

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19. Vergaberechtsforum West

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10.12.2025 - 11.12.2025
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Köln | Nordrhein-Westfalen
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Präsenzveranstaltung | NW250800

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20. Vergaberechtsforum Nord des vhw

Termin
30.06.2025 - 01.07.2025
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Hamburg | Hamburg
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Präsenzveranstaltung | SH250800