Bundessozialgericht: Jugendbett statt Kindergitterbett als "Erstausstattung"

Mai 2013

Das Jobcenter versagte rechtswidrig die Bewilligung von Leistungen. Ein Jugendbett ist als "Erstausstattung" anzusehen, wenn das Kindergitterbett zu klein geworden ist. So das Bundessozialgericht in seinem Urteil (Az: B 4 AS 79/12 R). Medieninformation des BSG vom 23. Mai 2013