Das Jobcenter versagte rechtswidrig die Bewilligung von Leistungen. Ein Jugendbett ist als "Erstausstattung" anzusehen, wenn das Kindergitterbett zu klein geworden ist. So das Bundessozialgericht in seinem Urteil (Az: B 4 AS 79/12 R). Medieninformation des BSG vom 23. Mai 2013