Bundestag beschließt Barrierefreiheitsförderungsgesetz

Mai 2021

Der Bundestag hat am 20. Mai 2021 einen Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (BT Drs. 19/28653) beschlossen. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke angenommen. Im Rahmen der Abstimmung wurde zudem eine Entschließung der Koalitionsfraktionen angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT Drs. 19/29893) zugrunde. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung lagen zudem eine Stellungnahme des Bundesrates und eine Gegenäußerung der Bundesregierung (BT Drs. 19/29641) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung
In dem Entwurf führt die Regierung aus, dass europäische Firmen derzeit uneinheitliche und teilweise widersprüchliche nationale Auflagen zur Barrierefreiheit beachten müssten. Deshalb könnten sie „das Potenzial des Binnenmarkts“ nicht ausschöpfen. Es sei an der Zeit, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Durch die Vorgabe der Barrierefreiheit sollen Menschen mit Behinderungen eine breitere Produktpalette zur Auswahl haben und nicht länger auf den Kauf teurer Spezialprodukte angewiesen sein.

Die Richtlinie (EU) 2019 / 882 wird, soweit sie nicht schon in anderen Gesetzen umgesetzt wurde, im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Soweit der Zugang zu audiovisuellen Diensten von der Richtlinie erfasst ist, wird er im Medienstaatsvertrag umgesetzt. Die Vorgaben der Barrierefreiheit bei der Beantwortung von Notrufen werden bereits im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018 / 1972 durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes in deutsches Recht übertragen. Vorgesehen ist außerdem eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Vorgabe, dass sowohl bei den obersten Landesbehörden für Arbeitsschutz als auch bei den Arbeitsschutzbehörden Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz zu bilden sind, wird in das Ermessen der Länder gestellt. Sie können damit bei Bedarf eingerichtet werden.

Entschließung beschlossen
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sehen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf und bringen deshalb eine Entschließung ein. So fordern sie unter anderem, dass die Bundesregierung dem Bundestag den Bericht über Fortschritte bei der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sowie zu Auswirkungen des Barrierefreiheitsgesetzes auf Wirtschaftsakteure und Menschen mit Behinderungen zuleitet, den sie regelmäßig bei der Europäischen Kommission einreicht.

Außerdem solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass Beratungsangebote zur Barrierefreiheit für Kleinstunternehmen „hinreichend bekannt“ gemacht werden. Auch solle sie auf die Länder einwirken, sodass diese „ihre Anstrengungen beim Abbau von baulichen Barrieren, insbesondere im privatwirtschaftlichen Bestand“ intensivieren. Quelle: Bundestag, Dokumentation, Stand 20. Mai 2021