Bundestag beschließt Gesetz zur Regelung des Familiennachzugs

Juni 2018

Am 15. Juni 2018 hat der Bundestag mit 370 Ja-Stimmen bei 279 Gegenstimmen und drei Enthaltungen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte (BT Drs. 19/2438, 19/2702) in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (BT Drs. 19/2740) zugestimmt.

Der Entwurf der Regierung sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende soll das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden können, danach nicht mehr.

Neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten soll auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören". Quelle/Weitere Informationen: Dokumente des Deutschen Bundestages 2018