Bundestag beschließt Kriterien für künftige Städtebauförderung

Mai 2019

Der Bundestag hat am 10. Mai 2019, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel "Städtebauförderung – Eine Erfolgsgeschichte für Bürgerinnen und Bürger vor Ort" (BT Drs. 19/9917)angenommen. Im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen soll zudem ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Städtebauförderung neu denken" (BT Drs. 19/9930)beraten werden.

Antrag von CDU/CSU und SPD
Mit der Annahme des Koalitionsantrags fordert der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auf, die Stadtentwicklungspolitik als Förderinstrument für Lösungen in der Stadtentwicklung zu stärken und die Städtebauförderung mindestens auf derzeitigem Niveau fortzusetzen. Die Anforderungen durch den Klimawandel, den digitalen Wandel sowie gesteigerte Anforderungen an die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität, die soziale Infrastruktur sowie die Sicherheit im öffentlichen Raum sollten bei der Fortentwicklung der Städtebauförderung einbezogen werden.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnraumbedarfs verlangt der Bundestag zudem eine strategische Verknüpfung der Wohnungsbauförderung mit der Städtebauförderung. Auch wird eine Revitalisierung von brachliegenden Industrie- und Gewerbeflächen im Hinblick auf die Altlastensanierung empfohlen. Die Grün- und Freiflächengestaltung solle als Element der nachhaltigen Stadtentwicklung weiter gestärkt werden. 

Antrag der FDP
Die FDP tritt dafür ein, die Fördersystematik der Städtebauförderung zu vereinfachen und sicherzustellen, dass die Kommunen die gesamte Abwicklung der Städtebauförderung managen können. Den Kommunen solle eine möglichst hohe Flexibilisierung der Verfahren ermöglicht werden.

Bei der Festlegung der Höhe der Bundesmittel für städtebauliche Gesamtmaßnahmen müsse eine bedarfsgerechte Mittelausstattung der jeweiligen Förderprogramme garantiert sein, heißt es in dem Antrag weiter. Quelle/Weitere Informationen: Bundestag, Dokumentation, Stand 10. Mai 2019