Bundestag: Gesetz zur Modernisierung des Besoldungsrechts angenommen

November 2019

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 121. Sitzung am 24. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat – Drucksache 19/14425 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG) unverändert angenommen.

Quelle: Bundesrat, Drucksache 558/19 vom 8. November 2019