Vergabe- und Bauvertragsrecht
- Termin
- 28.08.2026
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB265862
Die Bundesverwaltung hat im ersten Referenzzeitraum des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) die vorgeschriebenen Beschaffungsquoten erfüllt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Unter Einbeziehung der Beschaffungen aus Bundesbeteiligungen erfüllt die Bundesverwaltung in ihrer Gesamtheit die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquoten. Angerechnet werden dabei Fahrzeuge der Klassen M1, M2 und N1 – also Pkw, Kleinbusse und leichte Nutzfahrzeuge –, sofern sie die definierten Emissionsgrenzwerte einhalten. Eine Differenzierung nach Antriebsart findet bewusst nicht statt, da diese für die Quotenberechnung nicht erforderlich sei.
Insgesamt wurden im ersten Referenzzeitraum bundesweit 35.673 Fahrzeuge beschafft – ob per Kauf, Leasing oder Anmietung. Das Gesetz erfasst ausdrücklich alle drei Beschaffungsformen; maßgeblich ist dabei die Anzahl der Fahrzeuge, die im Rahmen neuer Dienstleistungsaufträge eingesetzt werden sollen. Eine weitere Aufschlüsselung nach Beschaffungsart erfolgt in der Antwort nicht.
Hintergrund: Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, beim Erwerb von Straßenfahrzeugen Mindestanteile emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge zu berücksichtigen – ein Instrument zur Förderung klimafreundlicher Mobilität im öffentlichen Sektor.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 9. Juli 2026