Bundesverwaltungsgericht: Klage der Gemeinde Trogen gegen Planfeststellung eines Teils des SuedOstLink erfolglos

November 2025

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 5. November2025 eine Klage der Gemeinde Trogen gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt des SuedOstLink abgewiesen (Az.: BVerwG 11 A 26.24).

Der SuedOstLink soll eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsverbindung vom Nordosten in den Süden Deutschlands herstellen. Er ist nach Maßgabe des Bundesbedarfsplangesetzes als Erdkabel zu errichten. Im Abschnitt C 1 zwischen Münchenreuth und Marktredwitz nähert sich die Leitung einem Trinkwasserbrunnen ("Am Sedling") der klagenden Gemeinde Trogen. Gestützt auf fachbehördliche Stellungnahmen fürchtet die Gemeinde Risiken für ihre Trinkwasserversorgung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung führt es aus, der Planfeststellungsbeschluss habe das Risiko für den Brunnen "Am Sedling" zutreffend ermittelt und dabei die fachbehördlichen Stellungnahmen ausreichend berücksichtigt. Er habe davon ausgehen dürfen, dass das im Ausgangspunkt hohe Risiko aufgrund einer Reihe von Schutz-, Sicherungs- und Monitoringmaßnahmen erheblich verringert würde und die Trinkwasserversorgung auch während der Bauphase gesichert sei.

Eine von der Gemeinde geforderte alternative Trassenführung näher an der Ortslage habe der Planfeststellungsbeschluss ablehnen dürfen, weil ihr erhebliche bautechnische Schwierigkeiten entgegenstünden. Durch die Gemengelage aus einer langen Bohrung, starken Verschwenkungen und der offenen Querung eines steilen und bewaldeten Hangs entstünden bei der Errichtung dieser Variante Kabelzugkräfte, die nicht oder nur unter Hinnahme großer zusätzlicher Nachteile bewältigt werden könnten.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 5. November 2025

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