BVerfG: Streikverbot für Beamte ist verfassungsgemäß

Juni 2018

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. Juni 2018 das Streikverbot für Beamte als verfassungsgemäß beurteilt und vier Verfassungsbeschwerden von verbeamteten Lehrkräften zurückgewiesen (Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15).

Die Beschwerdeführenden sind oder waren an Schulen in drei verschiedenen Bundesländern tätig. Sie nahmen in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Protestveranstaltungen beziehungsweise Streikmaßnahmen einer Gewerkschaft teil. Diese Teilnahme wurde durch die zuständigen Disziplinarbehörden geahndet. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Streikteilnahme stelle einen Verstoß gegen grundlegende beamtenrechtliche Pflichten dar. Insbesondere dürfe ein Beamter nicht ohne Genehmigung dem Dienst fernbleiben. In den fachgerichtlichen Ausgangsverfahren wandten sich die Beschwerdeführerinnen sowie der Beschwerdeführer letztlich erfolglos gegen die jeweils ergangenen Disziplinarverfügungen.

Nach Auffassung des BVerfG ist das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es stehe auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und sei insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 2018