Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und die Länder Bayern und Hessen haben am 21. Januar 2026 einen neuen Umsetzungsansatz für die Digitalisierung der Verwaltung vorgestellt. Noch im ersten Quartal startet das neue Vorgehen für eine schnellere Flächendeckung von Online-Diensten, das eine Blaupause für ganz Deutschland werden soll. Kern des neuen Ansatzes ist die Beauftragung eines Generalunternehmers sowie die Verpflichtung der beiden Länder, bis Ende 2026 jeweils fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend digital anzubieten. Ab dem Sommer 2026 wird das Programm auch für weitere Länder geöffnet.
Neuer Ansatz: Ende-zu-Ende-Verantwortung
Kern des neuen Umsetzungsansatzes ist die Beauftragung eines Generalunternehmers, der die Ende-zu-Ende-Verantwortung für den Rollout der Online-Dienste in die Kommunen übernimmt: Die technische Integration, das organisatorische Onboarding der Kommunen, die Koordination aller beteiligten Akteure und die Begleitung bis zur tatsächlichen Betriebsfähigkeit.
Der Generalunternehmer übernimmt die Verantwortung bis Ende 2026, die Länder Bayern und Hessen sagen zu, die landesseitigen Voraussetzungen und Mitwirkungsleistungen sicherzustellen, die für das Erreichen dieses Ziels erforderlich sind. Für spätere Beauftragungen sind Skaleneffekte und sinkende Kosten zu erwarten. Es wird von Beginn an ein skalierungsfähiges Vertrags- und Organisationsmodell sichergestellt, das es ermöglicht, ab Sommer 2026 weitere interessierte Länder aufzunehmen. Der neue Umsetzungsansatz startet im ersten Quartal 2026 mit Bayern und Hessen und läuft voraussichtlich bis Ende 2027.
Leistungsversprechen von Bayern und Hessen
Bayern und Hessen verpflichten sich, bis Ende 2026 jeweils fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend digital bereitzustellen. Es geht dabei nicht um die Entwicklung neuer Dienste, sondern um den flächendeckenden Anschluss der kommunalen Behörden an bereits vorhandene Online-Dienste.
In Bayern sind es die Leistungen:
- Online-Ummeldung,
- Online-Beantragung des Führerscheins,
- Online-Beantragung von Bauvorbescheid und Baugenehmigung,
- Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung und
- Online-Waffenrechtliche Erlaubnisse.
In Hessen sind es die Leistungen:
- Online-Ummeldung,
- Online-Beantragung des Führerscheins (Erstantrag),
- Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung,
- Online-Unterhaltsvorschuss,
- Online-Anlagengenehmigung und -zulassung.
Alle ausgewählten Leistungen haben hohe Nutzungszahlen.
Hintergrund
Der neue Umsetzungsansatz ist Ergebnis der im Herbst 2025 gestarteten Digitalisierungsoffensive von Bund, Hessen und Bayern, deren Ergebnis eine Blaupause für die schnellere Flächendeckung der Digitalen Verwaltung in ganz Deutschland sein soll. In jeweils sechs bayerischen und hessischen Pilotkommunen fanden Workshops statt, in denen zentrale Hürden identifiziert wurden. Im Prozess wurde auch auf Erfahrungen aus anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zurückgegriffen. Aus diesen Erkenntnissen haben Bund und Länder die neuen Maßnahmen abgeleitet.
Mehr Informationen hierzu:
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Pressemitteilung vom 21. Januar 2026