Digitalisierte Verwaltung: BMI hat Servicestandard für OZG-Umsetzung entwickelt

Juli 2020

Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI) jetzt ein einheitlicher Servicestandard geschaffen. Die darin empfohlenen Richtlinien und Qualitätsprinzipien sollen Beteiligte in Bund, Ländern und Kommunen bei der Entwicklung digitaler Verwaltungsangebote unterstützen. Der Servicestandard definiert dabei Qualitätsprinzipien, betont das Thema Nutzerzentrierung und will zudem positive Anreize für eine freiwillige Selbstüberprüfung setzen. So soll der Servicestandard die Qualitätssicherung bei der Entwicklung digitaler Verwaltungsangebote erleichtern und die Akteurinnen und Akteure dabei unterstützen, eine gleichbleibend hohe Qualität sicherzustellen und bessere Verwaltungsleistungen anzubieten. Dabei soll die Anwendung des programmübergreifenden Servicestandards sicherstellen, dass bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt gestellt werden.

Selbstaudit für digitale Verwaltungsangebote
Wie schneiden einzelne geplante oder sich bereits in der Entwicklung befindende digitale Online-Services ab? Mit einem Online-Fragebogen können OZG -Umsetzerinnen und -Umsetzer per Selbstaudit herausfinden, inwieweit ihr Angebot die Prinzipien des Servicestandards erfüllt. Zusätzlich erhalten sie Hilfestellungen zur Verbesserung. Das Selbstaudit ermöglicht ein Kennenlernen des Servicestandards sowie die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung.

Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms möchte das BMI mit dem Servicestandard die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes unterstützen. Der Servicestandard basiert auf einem Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats (NKR, 2016) und wurde für die Digitalisierung der OZG-Leistungen adaptiert. In diesem Kontext erweitert er das Reifegradmodell, das die Anforderungen aus dem OZG abbildet.

Lebendes Dokument

Der Servicestandard ist ein sogenanntes lebendes Dokument. Die veröffentlichte Betaversion des Servicestandards soll mithilfe wachsender Praxiserfahrungen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die inhaltliche Weiterentwicklung soll unter Leitung des BMI durch ein Expertengremium begleitet werden. "Der Servicestandard ist ein Unterstützungsangebot für die OZG-Umsetzerinnen und -Umsetzer und soll mithilfe der Praxiserfahrungen weiterentwickelt werden. Das geht nur kollaborativ. Auf Basis von Nutzerfeedback werden wir die inhaltliche Fortschreibung des Servicestandards mit einem Expertengremium begleiten", sagt Josephine Bernickel, Referentin für den Servicestandard im Bundesinnenministerium.

Der Servicestandard umfasst die Kategorien: Nutzerzentrierung, Vorgehen, Zusammenarbeit, Offenheit, Technischer Betrieb und Wirkungscontrolling. Sämtliche Informationen zum Servicestandard, das Selbstaudit, hilfreiche Anregungen zur Implementierung sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.onlinezugangsgesetz.de/servicestandard.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 24. Juni 2020


Oktober 2019

Inkrafttreten der Änderung des IT-Staatsvertrages

Am 1. Oktober 2019 ist das Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG, BGBl 2019, I Nr. 29, 1126ff) in Kraft getreten.

Damit wird zum 1. Januar 2020 die Föderale IT-Kooperation (FITKO) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in Frankfurt/Main errichtet. Zudem haben sich Bund und Länder darauf verständigt, für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von bis zu 180 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

Die FITKO bildet den operativen Unterbau des IT-Planungsrats und hat schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

  • Bündelung sämtlicher föderaler Aktivitäten zur Digitalisierung der Verwaltung
  • Koordinierung und Controlling der Projekte und Produkte des IT-Planungsrats
  • Koordinierung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
  • Konzeption und Weiterentwicklung der föderalen IT-Architektur.

Ein vorläufiger Betrieb wurde mit dem Aufbaustab FITKO etabliert, der den IT-Planungsrat bereits jetzt unter anderem bei der Umsetzung des OZG unterstützt.

Mit dem Digitalisierungsbudget sollen Projekte und Produkte für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die auf allen föderalen Ebenen zum Einsatz kommen, unterstützt werden. Damit werden die bereits angelaufenen Arbeiten zur Umsetzung des OZG unterstützt. Bund und Länder sind danach verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 1. Oktober 2019