Digitalisierung der sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit – E-Verfahrensakte wird flächendeckend eingeführt

Juni 2022

Am 27. Juni 2022 ist am Arbeitsgericht Zwickau die E-Verfahrensakte in Betrieb gegangen. Damit führt die erste Gerichtsbarkeit des Freistaat Sachsen flächendeckend ihre Akten elektronisch. Im Bundesvergleich reiht sich die sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit mit der flächendeckenden Einführung auf den vorderen Rängen ein: Sachsen ist erst das vierte Bundesland, in dem die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit digital arbeitet.

In Sachsen ist das Arbeitsgericht Zwickau das fünfte Arbeitsgericht, das ab sofort mit der elektronischen Verfahrensakte arbeitet. Nachdem im September 2020 das Arbeitsgericht Leipzig als erstes Arbeitsgericht erfolgreich von Papierakten auf elektronische Akten umstellte, pilotierten im März 2021 auch das Sächsische Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht Chemnitz die digitale Akte. Vor einem Monat folgten dann die Arbeitsgerichte Bautzen und Dresden. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit startete die Digitaloffensive im Jahr 2019. Damals wurde in der Zivilabteilung des Landgerichtes Dresden erstmalig die elektronische Verfahrensakte eingeführt. Seither folgten an 28 Standorten weitere Gerichte bzw. Abteilungen von Gerichten.

Inzwischen gibt es mehr als 60.000 elektronische Akten in der sächsischen Justiz. Es wurden 400 Arbeitsplätze von Richterinnen und Richtern und Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie 600 Arbeitsplätze von Geschäftsstellen mit der notwendigen Hardware ausgestattet. Hierzu zählen u.a. 400 Notebooks, 1700 Arbeitsplatz-Monitore und 780 Signaturkartenlesegeräte. 120 Gerichtssäle erhielten eine Ausstattung für Verhandlungen mit der elektronischen Verfahrensakte. Insgesamt arbeiten mehr als 1000 Bedienstete bereits mit der elektronischen Verfahrensakte in den verschiedenen Geschäftsbereichen der sächsischen Justiz.

Mehr Informationen zur "E-Justiz" im Freistaat Sachsen finden Sie auf unter: https://www.justiz.sachsen.de/smj/

Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 27. Juni 2022