Digitalpakt Schule: Förderbudgets für die Schulträger in NRW stehen fest

September 2019

Das Landeskabinett hat die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule gebilligt und damit den Weg frei gemacht für die Auszahlung der Fördermittel an die Schulen in Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund einer Milliarde Euro.

Zeitgleich zur Umsetzung des Digitalpakts treibt die Landesregierung im Rahmen des GigabitMasterplans.NRW den Ausbau flächendeckender gigabitfähiger Netze voran. Bis Ende 2022 sollen alle Schulen und Gewerbegebiete daran angeschlossen sein.

Seit Mai 2019 ist in Nordrhein-Westfalen der Nachweis von Kompetenzen für das Lernen und Lehren mit digitalen Medien verpflichtender und prüfungsrelevanter Bestandteil der schulpraktischen Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst. Auch die Lehrerfortbildung wird auf die Erfordernisse der Digitalisierung ausgerichtet.

Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Digitalpakt Schule nach dem Königsteiner Schlüssel 1,054 Milliarden Euro. Alle Schulträger erhalten ein Förderbudget, das bei der Antragstellung zu berücksichtigen ist. Antragsberechtigt sind die Träger von öffentlichen Schulen und von privaten Ersatzschulen. Bei Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz zugewiesen. Damit findet auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Berücksichtigung. Bei allen anderen Schulträgern wird das Förderbudget zu 100 Prozent nach Schülerzahl verteilt. Antragsberechtigt sind auch die Träger von Pflegeschulen und Schulen der Gesundheitsfachberufe.

Mit den Fördermitteln aus dem Digitalpakt Schule können Investitionen in die IT-Infrastruktur einer Schule getätigt werden. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt 10 Prozent.

Die Förderrichtlinie ist am 15. September 2019 im Amtsblatt des Schulministeriums veröffentlicht worden. Seit diesem Zeitpunkt können die Schulträger und die Schulen des Gesundheitswesens dann bei den Bezirksregierungen Anträge stellen. Für die Antragsstellung wurde mit den Bezirksregierungen ein digitales Verfahren aufgesetzt, das ebenfalls am 15. September freigeschaltet wurde. Der Link zum Antragsverfahren wird auf der Seite des Schulministeriums unter www.schulministerium.nrw.de bekanntgegeben. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 4. September 2019