DigitalPakt Schule startet in Baden-Württemberg

August 2019

Die Verwaltungsvorschrift (Vorabfassung vom 15.08.2019) des Kultusministeriums für die Umsetzung des DigitalPakt Schule in Baden-Württemberg wird im Amtsblatt des Kultusministeriums (Kultus und Unterricht) am 6. September 2019 veröffentlicht. Sie tritt am 7. September 2019 in Kraft. Mit dem Förderprogramm wollen Bund und Länder die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen stärken und so die Grundlagen zum Erwerb von digitalen Kompetenzen verbessern (Verwaltungsvereinbarung vom 17.05.2019) . Insgesamt fünf Milliarden Euro stellt der Bund dafür in den kommenden Jahren zur Verfügung, von denen etwa 650 Millionen Euro nach Baden-Württemberg fließen.

Über den DigitalPakt Schule sollen insbesondere Investitionen in den Aufbau oder die Verbesserung digitaler Infrastrukturen von Schulen gefördert werden. Beispiele sind die digitale Vernetzung und Verkabelung im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände oder die Einrichtung von WLAN. Auch digitale Endgeräte wie interaktive Tafeln und – unter bestimmten Voraussetzungen – mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets) sind förderfähig.

Digitale Technik nur in Verbindung mit guten pädagogischen Konzepten
Um eine Verteilung der Fördergelder nach dem "Windhundprinzip" zu vermeiden, wurden in Baden-Württemberg Budgets auf Basis der Schülerzahlen gebildet, die den Schulträgern bis 30. April 2022 reserviert zur Verfügung stehen. Mit dem Förderantrag muss von jeder Schule ein Medienentwicklungsplan inklusive einer Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte vorgelegt werden. Zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer hat das Kultusministerium eine Qualifizierungsoffensive mit einem Volumen von fünf Millionen Euro auf den Weg gebracht. Das Landesmedienzentrum sowie die Medienzentren im Land unterstützen und beraten die Schulen bei der Erstellung der Medienentwicklungspläne. Zur Orientierung für die Schulen hat das Kultusministerium unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände zudem die bisherigen Multimediaempfehlungen aktualisiert, die zeitnah unter der neuen Bezeichnung "Digitalisierungshinweise für Schulen" veröffentlicht werden.

Die Prüfung und Abwicklung der Förderanträge übernimmt die L-Bank, bei der die Anträge ab dem 1. Oktober 2019 direkt eingereicht werden können. Schulen und Schulträger können aber bereits jetzt mit ihren Investitionen starten, da der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab dem 17. Mai 2019, dem Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, zugelassen wurde. Quelle/Weitere Informationen: Kultusministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 16. August 2019