Düngelandesverordnung verabschiedet – 32 % rote Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern

Januar 2023

In Mecklenburg-Vorpommern darf künftig auf 429.218 Hektar (32,03 % der Landwirtschaftsfläche) nur noch eingeschränkt gedüngt werden. Die neue Düngelandesverordnung 2022 wurde am 10. Januar 2023 offiziell verabschiedet. Die Novellierung sei unumgänglich gewesen, da die Europäische Kommission die Anforderungen an den Gewässerschutz (Oberflächen und Grundwasser) und damit den Druck auf die einzelnen Mitgliedsstaaten nochmals drastisch erhöht hatte, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bei der Vorstellung der Düngelandesverordnung.

Er wies darauf hin, dass in Mecklenburg-Vorpommern bei der Düngung künftig folgende Bestimmungen eingehalten werden müssen:

  • Die Düngemenge ist auf 20 % unter dem Bedarf der Kultur zu senken. Ausnahmen gibt es für Betriebe, die weniger als 160 kg Gesamtstickstoff je Hektar und davon nicht mehr als 80 kg in Form von mineralischen Düngemitteln aufbringen.
  • Es dürfen schlagbezogen nicht mehr als 170 kg N je Hektar aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden.
  • Wintergerste generell und Winterraps bei weniger als 45 kg N/ha im Boden dürfen im Herbstnicht mehr gedüngt werden.
  • Kulturen, die nach dem 1. Februar ausgesät oder gepflanzt werden, dürfen nur gedüngt werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut worden ist.
  • Die Sperrfristen für Acker- und Grünland werden jeweils verlängert und eine Sperrfrist für Festmist eingeführt.
  • Vor dem Aufbringen von Wirtschaftsdünger sind die Stickstoff-Gehalte festzustellen.
  • Vor der Stickstoff-Aufbringung ist der im Boden verfügbare Stickstoff durch Untersuchung zu ermitteln.

"In den nächsten Monaten wird die EU mit Argusaugen auf die neuen Regelungen und Maßnahmen der Länder schauen. Wir gehen davon aus, dass unsere Regelung Bestand haben wird, da wir die Vorgaben der EU sauber umgesetzt haben. Perspektivisch kommen wir aber nicht umhin, das Bundesdüngerecht grundsätzlich anzufassen. Aus meiner Sicht müssen wir weg von Nitratwerten im Grundwasser als ausschließliche Entscheidungsgrundlage. Es braucht ein neues System oder zumindest erst einmal eine Diskussion darüber, wie es noch gehen kann; diese Diskussion wurde auf Bundesebene noch nicht einmal begonnen", kritisierte Backhaus.

Derzeit umfasse das in Mecklenburg-Vorpommern für die Gebietsausweisung verwendete Messstellennetz 824 Grundwassermessstellen und Rohwasserbrunnen, erklärte Backhaus. Davon seien 174 mit Nitrat belastet. Betroffen seien insgesamt 46 von 59 ganz oder teilweise in MV gelegenen Grundwasserkörpern. In 23 zu betrachtenden Grundwasserkörpern sind auch Wasserschutzgebiete von mit Nitrat belasteten Messstellen betroffen. Von den ca. 640 unbelasteten Messstellen könne unter Berücksichtigung des Nitratabbauvermögens auch nur bei 88 (das sind 14 %) einigermaßen gesichert davon ausgegangen werden, dass diese tatsächlich unbelastet sind.

"Die Nitratbelastung in unseren Gewässern ist demnach ein real existierendes Problem und keine Räuberpistole der Politik oder der Umweltverbände. Nitratbelastetes Wasser ist für Kinder und Erwachsene gleichermaßen gesundheitsschädlich und kann u. a. Auslöser für verschiedene Krebsarten sein. Der Nitratüberschuss kann ganze Ökosysteme nachhaltig beeinträchtigen. Hinzu kommt der Kostenfaktor: Um das Trinkwasser bei hohen Nitratwerten im Grundwasser sauber zu halten, müssen tiefere Brunnen gebohrt oder das Wasser aufwendig gefiltert werden. Die Kosten tragen die Abnehmer. Die Düngelandesverordnung ist eine wichtige Stellschraube, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Die Landwirte sind gefordert, die Maßnahmen konsequent umzusetzen", sagte der Landesminister. "Es ist mir aber wichtig zu betonen, dass die Landwirtschaft hier nicht auf der Anklagebank sitzt. Für mich ist sie Teil der Lösung. Nur mit gemeinsamer Anstrengung wird es gelingen, die kostbare Ressource Grundwasser auch für nachfolgende Generationen in gutem Zustand zu erhalten", so der Minister abschließend.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 10. Januar 2023