Eine weitere Milliarde zusätzlich für den Öffentlichen Personennahverkehr

Mai 2021

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai 2021 einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Formulierungshilfe zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit sollen die Corona-Hilfen für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) weiter aufgestockt werden – um noch einmal eine Milliarde Euro für das Jahr 2021. Die Koalitionsfraktionen können nun einen entsprechenden Gesetzentwurf aus der Mitte des Deutschen Bundestages einbringen.

Mit dem Corona-Hilfspaket hat der Bund den Ländern bereits im Jahr 2020 – zusätzlich zu den regulären Regionalisierungsmitteln – weitere 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt.

Die Länder haben eine hälftige Übernahme der coronabedingten finanziellen Nachteile im ÖPNV zugesagt, so dass nun Schäden der Jahre 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro ausgeglichen werden können.

Mit den sogenannten "Regionalisierungsmitteln" des Bundes können die Länder den Nahverkehr finanzieren.
Diese Mittel betrugen im Jahr 2020 regulär rund 8,85 Milliarden Euro. Sie stiegen im Jahr 2021 bereits regulär auf rund 9,26 Milliarden Euro. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Pressemitteilung vom 12. Mai 2021