Einschränkung bei Windenergieanlagen

Januar 2020

Das Bundeskabinett beschloss eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die vorsieht, dass Windenergieanlagen nachts nur noch bei Bedarf blinken sollen, um Kollisionen mit Luftfahrzeugen zu verhindern – nämlich dann, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert.

Mit dem eingeschränkten Blinken der Windräder will die Bundesregierung die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöhen und die Auswirkungen auf die Umwelt minimieren. Wesentlicher Bestandteil der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) ist die Überarbeitung der technischen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung.

Aktuell zugelassen sind radarbasierte Systeme, die Luftfahrzeuge orten und die Lichter an den Anlagen über Signale einschalten. Jetzt will die Bundesregierung eine weitere technische Lösung zulassen: die Aktivierung der Nachtkennzeichnung durch Transpondersignale, die von den Luftfahrzeugen ausgesendet und den Windenergieanlagen empfangen werden. Quelle/Weitere Informationen: juris, Mitteilung vom 10. Januar 2020