Entwurf eines Heizkostenzuschussgesetzes vorgelegt

Februar 2022

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Bundestag den Entwurf eines Heizkostenzuschussgesetzes (BT Drs. 20/689) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, vor dem Hintergrund gestiegener Heizkosten unter anderem Empfängern von Wohngeld in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss zukommen zu lassen. Die Vorlage soll im Bundestag am 18. Februar 2022 in erster Lesung beraten werden.

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 16. Februar 2022


Februar 2022

Bundeskabinett beschließt einmaligen Heizkostenzuschuss für Geringverdiener, Studenten und Azubis

Etwa 2,1 Millionen Menschen sollen in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten – davon allein ca. 1,6 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in 710.000 Haushalten. Das Kabinett hat das Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) nun auf den Weg gebracht.

Den Zuschuss sollen außerdem rund 370.000 BAföG-Empfängerinnen und -empfänger erhalten sowie etwa 65.000 Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Auch rund 75.000 Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss können ihn bekommen.

Das Kabinett hat am 2. Februar 2022 eine Formulierungshilfe für das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Geplant ist ein Inkrafttreten des HeizkZuschG ist für den 1. Juni 2022 geplant, mit Ablauf des 31. Dezember 2023 soll es außer Kraft treten.

Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

  • bei einer Person 135 Euro
  • bei zwei Personen 175 Euro
  • für jede weitere Person 35 Euro

Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 115 Euro.

Wohngeldempfänger und Auszubildende erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger und Aufstiegsgeförderte erhalten den Heizkostenzuschuss nach Antrag bei den zuständigen Förderämtern der Länder. Weitere Informationen: FAQ (BMBF)

Der einmalige Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen (Heizperiode
Oktober 2021 bis März 2022). Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 2. Februar 2022