Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
- Termin
- 08.12.2025
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB254017
Weitere(r) Termin(e)
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt mit dem Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ihr Konzept für eine zukunftsorientierte, nachhaltigere Landesentwicklung vor. Nordrhein-Westfalen soll wirtschaftlich stark bleiben und übernimmt zugleich Verantwortung für den schonenden Umgang mit Flächen und natürlichen Ressourcen. Eine nachhaltige Flächenentwicklung soll einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung leisten und gleichermaßen die Weichen stellen für wirtschaftliches Wachstum und Entwicklungschancen in Stadt und Land.
Wesentliche Änderungen im LEP NRW:
Die Landesregierung lädt Bevölkerung, Regionen, Kommunen, Verbände und Unternehmen dazu ein, aktiv an der Planänderung mitzuwirken. Der Text der LEP-Änderung steht zur Einsicht zur Verfügung. Das im April startende Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des LEP NRW gibt allen Interessierten die Gelegenheit, sich mit Anregungen und Stellungnahmen in das Planverfahren einzubringen. Zusätzlich finden zwei Dialogveranstaltungen, am Donnerstag, 3. April 2025, in Dortmund und am Montag, 7. April 2025, in Düsseldorf statt. Die finale Fassung der Änderung des LEP NRW wird dann mit Zustimmung des Landtags beschlossen.
Weitere Fragen und Antworten zum Landesentwicklungsplan NRW finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw/3-aenderung-des-lep-faq
Informationen zu den Dialogveranstaltungen erhalten Sie hier: www.landesplanung.nrw.de
Zum Hintergrund
Der LEP NRW ist seit dem Jahr 2017 rechtskräftig und bildet im Land die oberste Ebene in einem hierarchisch gestuften Planungssystem. Er ist das zentrale Instrument für die gesamträumliche Steuerung der Flächenentwicklung und beinhaltet programmatische Festlegungen (verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze) insbesondere für die sechs Planungsregionen sowie auch für die Bauleitplanung in den 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden. Mit der 3. Änderung wird der LEP NRW abermals an die Anforderungen unserer Zeit angepasst. Die Änderung soll dabei auch zahlreiche von der Landesregierung am 21. Juni 2023 beschlossene Eckpunkte umsetzen.
Details zur öffentlichen Beteiligung werden mindestens eine Woche vor Beginn im Ministerialblatt des Landes bekannt gemacht. Hinweise und Anregungen können elektronisch über das Beteiligungsportal des Landes auf beteiligung.nrw.de erfolgen.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen auswerten und abwägen. Die finale Fassung der Änderung des Landesentwicklungsplans wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 14. März 2025