Erläuterungen der EU-Kommission zu neuen Vergaberrichtlinien

April 2014

Was wird sich ändern? Zur Information der Öffentlichkeit sind die wesentlichen Aspekte der neuen Regeln im öffentlichen Auftragswesen auf den Internetseiten der EU-Kommission zum EU-Binnenmarkt in Übersichten dargestellt.


Die drei Richtlinien zur Modernisierung des EU-Vergaberechts sind am 17. April 2014 in Kraft getreten und müssen innerhalb von zwei Jahren in das deutsche Recht umgesetzt werden:

1. Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU),
2. Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (RL 2014/25/EU),
3. Richtlinie über die Konzessionsvergabe (RL 2014/23/EU).
Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. März 2014