EU-Kommission gibt Orientierungshilfe zur Abwicklung von Beihilfeverfahren

September 2018

Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2018 einen neuen Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren angenommen. Mit Blick auf die bestmögliche Anwendung der modernisierten Beihilfevorschriften gibt der Verhaltenskodex Orientierungshilfen für die Zusammenarbeit zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten im Rahmen der Beihilfeverfahren. So wird beispielsweise erläutert, wie sichergestellt werden kann, dass komplexe staatliche Beihilfen möglichst effizient bearbeitet werden, wie Beschwerden über staatliche Beihilfen behandelt werden und wie die Kommission die praktische Umsetzung staatlicher Beihilfen durch die Mitgliedstaaten überwacht.

Der Verhaltenskodex für staatliche Beihilfen wurde mit Mitgliedstaaten und Interessenträgern ausführlich erörtert. Er ist auf der Website der Kommission abrufbar. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2018