Umweltrecht und Klimaschutz
Die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur - was kommt da auf uns zu?
- Termin
- 06.10.2025
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB255746
Weitere(r) Termin(e)
Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger, Verbände sowie weitere Interessierte aktiv im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beteiligen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben dafür eine Online-Plattform eingerichtet. Dort werden bis 3. Oktober 2025 Hinweise und Anregungen gesammelt. Die EU-Verordnung zielt darauf ab, Natur und Lebensräume besser zu schützen und wiederherzustellen – als unverzichtbare Grundlage für unsere Lebensqualität und Wirtschaft.
Bis zum 1. September 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten gemäß EU-Verordnung einen Nationalen Wiederherstellungsplan erstellen. Dieser soll gezielte Maßnahmen bündeln, die Wälder, Flüsse und Auen, Böden, Moore, Küsten und städtischen Grünflächen schützen und stärken sollen.
In Deutschland erarbeitet die Bundesregierung den Nationalen Wiederherstellungsplan in Abstimmung mit den Ländern. Ziel ist es, wirksame und umsetzbare Maßnahmen zu entwickeln, die von der Gesellschaft mitgetragen werden.
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) laden die Öffentlichkeit und Stakeholder ein, diesen Prozess aktiv mitzugestalten. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Beteiligungsplattform eingerichtet: https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/wiederherstellung-der-natur
Auf der Online-Plattform stehen verschiedene Beteiligungsformate zur Verfügung:
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Pressemitteilung vom 1. September 2025