Europäisches Lieferkettengesetz beschlossen

April 2024

Unter dem Titel "Europaparlament stimmt für EU-Lieferkettengesetz" berichtet die F.A.Z., dass das EU-Parlament dem Lieferkettengesetz zugestimmt hat. Das Gesetz verpflichtet europäische Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Gegen das EU-Lieferkettengesetz hatte sich zuletzt auf nationaler Ebene Widerstand gebildet. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro. Für Deutschland bedeutet dies, dass weniger Unternehmen betroffen sind als nach dem geltenden deutschen Lieferkettengesetz. Dort liegt die Schwelle ebenfalls bei 1.000 Mitarbeitern, es kennt aber keine Umsatzschwelle. Deutschland muss sein Gesetz nun an die EU-Vorgaben anpassen. Im Unterschied zum deutschen Gesetz müssen die Unternehmen aber ihre gesamte Lieferkette - also auch die Zulieferer der Zulieferer und deren Zulieferer - auf Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte sowie gegen den Umweltschutz durchleuchten. Auch die Kontrolle von Umweltverstößen wird im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz verschärft.

Quelle/Weitere Informationen: Frankfurter Allgemeine Zeitung F.A.Z.

Veranstaltungsempfehlung

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Erweiterter Anwendungsbereich ab 01.01.2024

Termin
06.05.2024
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB240892