Europäisches Parlament verabschiedet neues Renaturierungsgesetz – Sanierung von mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen

März 2024

Über 80 Prozent der europäischen Lebensräume sind in schlechtem Zustand. Die EU-Staaten haben sich am 27. Februar 2024 auf ein neues EU-Renaturierungsgesetz (EU-Verordnung TA(2024)0089) geeinigt. Es soll für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten sorgen, zur Verwirklichung der Klima- und Artenschutzziele der EU beitragen und für mehr Ernährungssicherheit sorgen.

Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 mindestens 30 Prozent der Lebensräume, für die die neuen Vorschriften gelten (von Wäldern, Grünland und Feuchtgebieten bis hin zu Flüssen, Seen und Korallenriffen) von schlechtem in guten Zustand versetzen; bis 2040 sollen es 60 Prozent sein, bis 2050 sogar 90 Prozent. Im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments haben die EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf Natura-2000-Gebiete zu legen. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt. Sie müssen außerdem nationale Sanierungspläne erstellen, in denen sie angeben, wie sie diese Ziele erreichen wollen.

Landwirtschaftliche Ökosysteme
Um für mehr Artenvielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu sorgen, müssen die EU-Staaten bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen: beim Index der Wiesenschmetterlinge, beim Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt und beim Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden. Außerdem müssen sie auf einen höheren Feldvogelindex hinwirken, da sich am Vogelbestand gut ablesen lässt, wie es insgesamt um die Artenvielfalt bestellt ist.

Die Renaturierung entwässerter Torfgebiete ist eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten, die Emissionen im Agrarbereich zu verringern. Die EU-Staaten müssen deshalb mindestens 30 Prozent der entwässerten Torfgebiete bis 2030 wiederherstellen (mindestens ein Viertel muss wiedervernässt werden), bis 2040 sollen es 40 Prozent, bis 2050 50 Prozent sein (wobei mindestens ein Drittel wiedervernässt werden muss). Die Wiedervernässung bleibt für Landwirte und private Grundbesitzer freiwillig.

Wie vom Parlament gefordert, ist in dem Gesetz eine Notbremse vorgesehen. Das heißt, dass die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden können, wenn dadurch die Fläche stark verringert würde, die nötig ist, um genug Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu erzeugen.

Andere Ökosysteme
Gefordert wird in den Vorschriften auch ein Aufwärtstrend bei mehreren Indikatoren für Waldökosysteme und die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem mindestens 25 000 Flusskilometer so renaturieren, dass die Flüsse an diesen Stellen wieder frei fließen, und dafür sorgen, dass die Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung nicht schrumpft.

Weiteres Vorgehen
Das Renaturierungsgesetz muss nun noch vom Europäischen Rat angenommen werden, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage darauf in Kraft tritt.

Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2024

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