Eurovignetten-Richtlinie: Neue Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren

Februar 2022

Am 18. Februar 2022 hat das Europäische Parlament die neuen Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren in der EU angenommen. Mit der geänderten Eurovignetten-Richtlinie soll der Straßenverkehr effizienter und nachhaltiger werden. Außerdem dürfen die neuen Mautsysteme ausländische Fahrer nicht diskriminieren. Die derzeitigen zeitabhängigen Gebühren für Lkw werden bis 2030 schrittweise im transeuropäischen Kernnetz durch entfernungsabhängige Gebühren ersetzt. Indem die tatsächlich gefahrenen Kilometer angerechnet werden, wird sichergestellt, dass diejenigen zahlen, die die Umwelt schädigen. Außerdem werden die Gebühren in Abhängigkeit von den CO₂-Emissionen und/oder der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs gestaffelt. Das System wird zudem schrittweise auf alle schweren und leichten Fahrzeuge ausgedehnt, um sicherzustellen, dass die Gebühren je nach Fahrzeugtyp angemessen sind. Die Mautsysteme müssen auch die Möglichkeit von Tagesvignetten vorsehen.

Die neuen Vorschriften sehen zudem vor, dass die EU-Mitgliedstaaten in überlasteten und sensiblen Gebieten eine zusätzliche Gebühr zu erheben können. Die Einnahmen aus diesen zusätzlichen Steuern sollen verwendet werden, nachhaltige Verkehrsalternativen in diesen Gebieten zu entwickeln. Für Sonderfälle wie dünn besiedelte Gebiete oder Behinderte sind Ausnahmen von der Maut vorgesehen. Das neue System wird dazu beitragen, die Ziele des Europäischen Green Deal und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zu erreichen.

Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag für die überarbeitete Eurovignetten-Richtlinie im Jahr 2017 vorgelegt. Im November 2021 haben die Mitgliedstaaten im Rat der EU grünes Licht für die neue Eurovignetten-Richtlinie gegeben. Nach der gestrigen Abstimmung im Europäischen Parlament wird die Richtlinie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Mehr Informationen/Quelle: Presseartikel Vertretung Europäische Kommission in Deutschland vom 18.2.2022