Externe Unterstützung im Vergabeverfahren: Aktuelle Urteile schärfen rechtliche Grenzen

September 2025

In jüngster Zeit hat die Rechtsprechung die Grenzen externer Unterstützung im Vergabeverfahren nachdrücklich verdeutlicht. So stellten das Landgericht Gießen mit Beschluss vom 31. März 2025 und jüngst das Landgericht Osnabrück mit Beschluss vom 11. September 2025 klar, dass die Betreuung eines Vergabeverfahrens durch ein Planungsbüro eine unerlaubte Rechtsdienstleistung gemäß § 3 RDG darstellt, wenn keine anwaltliche Zulassung vorliegt. Aufgaben wie die Abwicklung des Verfahrens, das Erstellen der Vergabeunterlagen, die Vorbereitung von Wertungsentscheidungen und insbesondere die Ausarbeitung von Vertragsklauseln durch externe Berater dürfen somit nicht an nicht-anwaltliche Dritte ausgelagert werden. Öffentliche Auftraggeber sollten die Einschaltung externer Fachleute streng nach den Vorgaben der aktuellen Judikatur gestalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Quelle/Weitere Informationen:  Landgericht GießenBeschluss vom 31. März 2025 (3 O 95/25) und Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 11. September 2025 (10 O 2216/25)

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Termin
01.12.2025
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB255859