Deutschland soll schneller, digitaler und handlungsfähiger werden, zum Wohle von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung. Um dieses Ziel zu erreichen, haben der Bundeskanzler sowie die Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2026 die Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Die Agenda umfasst mehr als 200 konkrete Maßnahmen. 14 Maßnahmen zur Vereinfachung im Vergaberecht sind darin enthalten:
1. Vereinfachung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Bund und Länder überarbeiten bis spätestens 31.12.2026 die UVgO. Hierfür legt der Bund in Abstimmung mit den Ländern bis spätestens 30.06.2026 einen Vorschlag vor. Die Länder passen ihre Vorgaben bis 30.06.2027 an. Länderspezifische Abweichungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
2. Wertgrenzen
Wertgrenzen für Direktaufträge sollen einheitlich deutlich angehoben werden mit dem Ziel, diese auf möglichst hohem Niveau festzulegen.
3. Einheitliche Formulare
Insbesondere für Eigenerklärungen und Eignungsnachweise sollen einheitliche Formularvorlagen als digitale und schnittstellenfähige Lösungen entwickelt werden.
4. Nachweis durch Eigenerklärung
Bis zum 31.12.2027 sollen Eigenerklärungen und Nachweise zentral auf einer digitalen Plattform hinterlegt werden können, bereits abgegebene Erklärungen mindestens binnen eines Jahres nicht erneut abgegeben werden müssen und automatisierte Abfragen von Eignungsnachweisen erweitert werden.
5. Hürden für Dringlichkeitsvergaben senken
Im Rahmen der Überarbeitung der UVgO soll ein vereinfachtes Krisenvergaberecht eingeführt werden.
6. E-Rechnungsplattform
Bund und Länder verständigen sich auf die Nutzung einer gemeinsamen E-Rechnungsplattform.
7. Digitaler Marktplatz Deutschland
Bis zum 31.12.2027 wird eine gemeinsame Plattform bereitgestellt, über die öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz künstlicher Intelligenz durchführen können.
8. Einsatz von KI bei der Vergabe
Mit dem digitalen Marktplatz Deutschland stellt der Bund Basiskomponenten und KI-gestützte Unterstützungsdienste bereit.
9. Begrenzung der Prüffrist
Sofern in den Ländern Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich bestehen, wird die Prüffrist bis spätestens 31.12.2026 einheitlich auf höchstens 5 Wochen begrenzt.
10. Angleichung Vergaberecht für Bauleistungen
Bis spätestens 31.12.2027 wird eine Angleichung des Vergaberechts für Bauleistungen an die Regelungen zu Dienst- und Lieferleistungen angestrebt.
11. Zentrale Vergabestellen
Bis spätestens 31.12.2027 wird die Einrichtung zentraler Vergabestellen forciert. Zudem soll die nachträgliche Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten von Rahmenvereinbarungen ermöglicht werden.
12. Vereinfachungen auf EU-Ebene
Die Bundesregierung setzt sich insbesondere für die Reduzierung der Zahl vergaberechtlicher Sektorregelungen, Vereinfachungen für kleinere und mittlere Auftraggeber und die nachträgliche Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten von Rahmenvereinbarungen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein.
13. Gemeinsames Vergabegesetzbuch
Geprüft werden soll die Bündelung aller Bundesregelungen im Oberschwellenbereich in einem Vergabegesetzbuch.
14. Schwellenwerte auf EU-Ebene
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die EU-Schwellenwerte zeitnah deutlich angehoben werden.
Quellen/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 4. Dezember 2025; Föderale Modernisierungsagenda auf der Internetseite der Bundesregierung (Download) – zur Vereinfachung des Vergaberechts siehe ab Seite 24 die Zeilen 144 bis 157