Förderung bei der Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte in Baden-Württemberg – Interessenbekundungsverfahren startet

Oktober 2020

Auch in der neuen Förderperiode des EU-Programms LEADER sollen unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger wieder Projekte gefördert werden, die die ländlichen Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Der besondere Regionalentwicklungsansatz soll lokale Prozesse stärken, denn die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln treffen die Menschen vor Ort.

Trotz der erheblichen Verzögerungen beim Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene für die Förderperiode 2021-2027 soll LEADER möglichst früh in die nächste Förderperiode starten. Das Land Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, der Ausschreibung ein Interessenbekundungsverfahren vorzuschalten.

Das Verfahren gibt insbesondere neuen Akteuren die Möglichkeit, sich zusammen zu finden. Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: "Wir rechnen mit einer Vielzahl an Bewerbungen, einerseits von den bereits bestehenden LEADER-Aktionsgruppen sowie andererseits von neuformierten Gruppen ohne LEADER-Erfahrung. Wir erachten es für wichtig, dass die Regionen noch mehr als bisher bei der Bewerbung unterstützt werden".

Daher wird das Land in der auf die Interessenbekundung folgenden Ausschreibungsphase die Erstellung der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) im Rahmen einer sogenannten "vorbereitenden Unterstützung" fördern. Die REK sind ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungen, denn diese umfassen die regionalen Strategien der künftigen LEADER-Aktionsgruppen.

Themenschwerpunkte sind die Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft der Akteure und des sozioökonomischen Gefüges im Ländlichen Raum, der Tourismus in den Regionen oder die interkommunale, nationale und transnationale Zusammenarbeit. Weitere Schwerpunkte setzt die EU mit dem neuen Green Deal und der damit verbundenen Suche nach Antworten auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit. So rücken auch LEADER Projektideen in den Fokus, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und dem Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen beitragen.

Bis zum 15. Februar 2021 sind insbesondere Landkreise und Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in ländlich geprägten Regionen Baden-Württembergs, die einen nachhaltigen regionalen Entwicklungsprozess anstoßen wollen, dazu aufgefordert, ihr Interesse an einer LEADER-Bewerbung zu prüfen. So können interessierte Initiativen, die Ideen zum Zuschnitt ihrer Aktionsgebiete, zur Zusammensetzung der Aktionsgruppen und erste Überlegungen zu Themenschwerpunkten zur regionalen Entwicklung haben, diese bis zum 15. Februar 2021 bei der LEADER-Koordinierungsstelle melden (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Referat „Regionalentwicklung und Strukturförderung“, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart oder leader@lgl.bwl.de). Quelle/Weitere Informationen: Staatsministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 5. Oktober 2020