Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Berliner Programm zur Arbeitsplatzunterstützung und Inklusionsprämie wird verlängert

Januar 2023

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten weiterhin mehr Unterstützung für die Einstellung oder die Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Das im Jahr 2021 neu eingeführte Programm wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Das haben die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, erhalten über das Arbeitsmarktprogramm zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss eine Zuweisung (Arbeitsplatzunterstützung) in Höhe von 20 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.

Zudem bekommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderten Menschen bis einschließlich 1. Oktober 2024 einen Ausbildungsplatz anbieten, zusätzlich zum Zuschuss der Ausbildungsvergütung eine Inklusionsprämie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Höhe beläuft sich auf 2.000 Euro nach bestandener Probezeit bzw. bestandenen 1. Ausbildungsjahr.

Hintergrundinformation
Eine Arbeitsplatzunterstützung erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die folgende Personengruppen einstellen:

  • Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben nach § 155 Abs. 1 SGB IX besonders betroffen sind,
  • schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III sind,
  • schwerbehinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter oder einem Inklusionsbetrieb eingestellt werden.

Antrag stellen: Sowohl die Arbeitsplatzunterstützung als auch die Inklusionsprämie können durch den Arbeitgeber bei der für den Wohnsitz des Arbeitnehmers/Auszubildenden zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Jugendliche und junge Erwachsene mit Handicap einstellen, die während der Zeit ihrer Berufsausbildung in Betrieben oder Dienststellen oder einer beruflichen Orientierung schwerbehinderten Menschen nach § 151 Abs. 4 SGB IX gleichgestellt sind, müssen die Inklusionsprämie beim Inklusionsamt Berlin im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) beantragen. Entsprechende Anträge können abgerufen werden unter folgendem Link: www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung/.

Für die Finanzierung der Arbeitsplatzunterstützung stehen nochmals maximal 5.000.000 Euro aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Damit hat das Programm ein Gesamtvolumen von 8.000.000 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Eingliederungszuschüsse werden bis längstens 31. Dezember 2024 für bis zu 24 Monate aufgestockt.

Die Inklusionsprämie wird ebenfalls aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe mit insgesamt 200.000 Euro finanziert.

Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 6. Januar 2023