Forderung aus den Ländern nach Fortsetzung der Förderung für digitale Verwaltung

Oktober 2022

Bis Ende 2022 sollen laut Onlinezugangsgesetz (OZG) Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene online verfügbar sein. Im Vorfeld der Haushaltsberatungen im Bund fordern die Mitglieder des IT-Planungsrats aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein die Bundesregierung auf, auch 2023 hinreichende Mittel für die weitere föderale Umsetzung zur Verfügung zu stellen.

Der Bund hatte für drei Jahre rund 1,5 Milliarden Euro aus Konjunkturmitteln zur Verfügung gestellt, damit Bund und Länder gemeinsam nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“) Verwaltungsleistungen noch weiter digitalisieren können. Diese Förderung endet dieses Jahr, obwohl ein nicht unerheblicher Teil der Summe noch gar nicht abgerufen werden konnte. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2023 sieht stattdessen nur noch rund 382 Millionen Euro für die weitere föderale Umsetzung vor.

Föderale Zusammenarbeit in der Verwaltungsdigitalisierung
Aus Sicht der vier Länder haben der initiale Aufbau der technischen und kooperativen Infrastrukturen, heterogene Organisationsstrukturen, verschiedene rechtliche Aspekte sowie fehlende Ressourcen bei den IT-Dienstleistern die Umsetzung der sogenannten EfA-Leistungen erheblich erschwert und deshalb den Mittelabruf verzögert. Inzwischen seien aber im Programmmanagement von Bundesinnenministerium und Föderaler IT-Kooperation (FITKO) länderübergreifende Strukturen geschaffen und viele rechtliche Hürden beseitigt worden, so dass der Fertigstellung vieler EfA-Leistungen im kommenden Jahr nichts im Wege stehe.

Die geschaffenen Strukturen bildeten die Basis für die zukünftige föderale Zusammenarbeit in der Verwaltungsdigitalisierung. „Wir haben eine neue Qualität der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erreicht, mit der wir effizient und wirtschaftlich, vor allem aber nachhaltig Verfahren entwickeln und betreiben können“, ist die Einschätzung der Vertreterinnen und Vertreter der vier Länder im IT-Planungsrat mit Blick auf knapper werdende Budgets und Personalverfügbarkeiten. "Dafür ist eine weitere Finanzierung durch den Bund, gerade auch im Rahmen der bisherigen Mittelzusagen, aber unabdingbar." Sie fordern daher, dass der Bund im nächsten Jahr die zugesagten Mittel in Höhe der im Jahr 2022 nicht genutzten Liquidität bereitstellt.

Ausreichende Finanzierung für Digitalisierung nötig
Dies hatten die Chefs der Staats- und Senatskanzleien bereits im September einstimmig beschlossen und den Bund entsprechend aufgefordert, tätig zu werden. Vorwiegendes Argument: Ansonsten könnten viele EfA-Projekte nicht fertig umgesetzt werden. Zudem hat der IT-Planungsrat den Bund aufgefordert, zusätzlich das erste Betriebsjahr zu finanzieren, da die Länder hierfür keine Haushaltsmittel eingeplant hätten und nur so die flächendeckende Nutzung von EfA-Leistungen – gerade in kommunalen Behörden – forciert werden könne.

Eine Finanzierung des ersten Jahres durch den Bund verschaffe den Ländern die Möglichkeit, gemeinsam mit Bund und Kommunen dauerhafte Finanzierungsstrukturen für eine nachhaltige Verwaltungsdigitalisierung zu schaffen. "Daher fordern wir den Bund dringend auf, entlang der gemachten Zusagen auch verlässlich Mittel bereitzustellen, die genaue Höhe zu benennen und die entsprechenden Verfahren verbindlich, transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren", betonen die Vertreterinnen und Vertreter der vier Länder. Sie weisen zudem darauf hin, dass der IT-Planungsrat in diesem Sinne den Bund bereits gebeten habe, die Finanzierung des dauerhaften Betriebs von EfA-Lösungen in ein gemeinsames Digitalisierungsbudget einzubeziehen. "Die Bundesregierung muss diese Gelegenheit nutzen, um deutlich zu machen, dass Digitalisierung oberste Priorität bleibt. Das kommt auch durch eine ausreichende Finanzierung zum Ausdruck", unterstreichen sie.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 27. Oktober 2022