GAP-Strategieplan bei EU-Kommission eingereicht: Neue Förderperiode ab 1. Januar 2023

Februar 2022

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 21. Februar 2022 mit knapp zwei Monaten Verspätung den GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Damit kann die EU-Kommission das vorgelegte Gesamtkonzept zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume eingehend prüfen. "Insbesondere die Neuregelungen zur Ausgestaltung der Konditionalitäten, also den Voraussetzungen, die der Landwirt erfüllen muss, um an den Direktzahlungen teilnehmen zu können und den Öko-Regelungen (eco schemes) im Rahmen der Direktzahlungen (1. Säule) sorgten immer wieder für Diskussionen", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern stehen für die Direktzahlungen jährlich ca. 320 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Für die Förderung des ländlichen Raums inkl. der Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen stehen in den Jahren 2023 bis 2027 insgesamt EU-Mittel in Höhe von ca. 652 Millionen Euro bereit. Die Europäische Kommission hat nunmehr Zeit, um die Strategiepläne der Mitgliedsländer umfassend zu prüfen. Erfahrungsgemäß ergeben sich bis zu 1.000 Anmerkungen und Nachfragen. Das Jahr 2022 wird demnach für Verhandlungen mit der Kommission und die Umsetzung der Ergebnisse benötigt, damit am 1. Januar 2023 die neue Förderperiode mit neuen Regeln starten kann.

Quelle/Neue informationen: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Nr. 037/2022 | 21.02.2022 | LM |