Gemeinsam gegen Leerstand: Neuer Förderaufruf für Modellregionen im ländlichen Raum gestartet

November 2025

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) den Förderaufruf "Gemeinsam gegen Leerstand" veröffentlicht.

Ziel der neuen Förderinitiative ist es, bis zu 13 Modellregionen dabei zu unterstützen, tragfähige und bedarfsgerechte Strategien zum Umgang mit Leerstand zu entwickeln und bereits während des Förderzeitraums erste Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

Der Aufruf richtet sich an Kreise, regionale Planungs- und Zweckverbände, Landes- und Stadtentwicklungsgesellschaften, LEADER-Aktionsgruppen, Träger der Regionalplanung sowie interkommunale Kooperationen. Gefördert werden Projekte in ländlichen Räumen mit hoher Leerstandsquote und deutlich rückläufiger Bevölkerungsprognose bis 2045.

Die Modellregionen bearbeiten im Projektzeitraum zentrale Handlungsfelder – von der Bestandsanalyse über die Strategieentwicklung bis hin zur Bürgerbeteiligung und Umsetzung erster Maßnahmen. Unterstützt werden sie durch eine vom BBSR beauftragte Projektassistenz, die umfangreiche Beratungs- und Qualifizierungsangebote bereitstellt.

Der Förderzeitraum beginnt am 1. April 2026 und endet am 31. Dezember 2029. Pro Modellregion stehen bis zu 600.000 Euro zur Verfügung; in begründeten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich.

Die aktuelle Skizzenphase dient der Vorauswahl. Projektskizzen können bis zum 16. Januar 2026 eingereicht werden; für eine mögliche vorgezogene Auswahl bereits bis zum 3. Dezember 2025.

Online-Informationsveranstaltungen

Das BBSR bietet zwei Online-Informationsveranstaltungen zum Förderaufruf an:
Donnerstag, 27. November 2025, 10:00–12:00 Uhr
Donnerstag, 8. Januar 2026, 10:00–12:00 Uhr

Weitere Informationen

Alle Details zum Verfahren, zur Fördergebietskulisse, zu Fristen, Downloads und Ansprechpartnern finden Sie auf der Übersichtsseite zum Förderaufruf "Gemeinsam gegen Leerstand" des BBSR.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR), Topmeldung vom 17. November 2025

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