Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Kraft getreten

April 2020

Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist am 27. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und trat am 1. April 2020 in Kraft.


13. März 2020

Bundesrat erteilt Verlängerung der Mietpreisbremse grünes Licht

Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat am 13. März 2020 einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 21. Februar 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT Drs. 19/15824) gebilligt.

Bis längstens Ende 2025 Das Gesetz ermöglicht den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen: Auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Die entsprechenden Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten sie außer Kraft.

 

Anspruch auf gesamte zu viel gezahlte Miete
Anders als bislang können Mieterinnen und Mieter künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

Das Gesetz tritt zu Beginn des auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats in Kraft. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 13. März 2020