Grünes Licht für Maßnahmen des "Pakt für gute Bildung und Betreuung"

Juli 2019

Das Kultusministerium Baden-Württemberg und die kommunalen Spitzenverbände hatten im Januar 2019 den "Pakt für gute Bildung und Betreuung" geschlossen – für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, mehr Fachkräfte und eine intensivere Förderung für alle Kinder. Am 16. Juli 2019 hat nun der Ministerrat für die Maßnahmen des Pakts grünes Licht erteilt. Das Land wird dafür ab Herbst 2019 schrittweise bis zum Endausbau im Jahr 2024 insgesamt bis zu 80 Millionen Euro jährlich investieren. Diese dauerhaften, jährlichen Landesmittel werden noch um befristete Bundesmittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) ergänzt. Rund 729 Millionen Euro werden in den Jahren 2019 bis 2022 aus dem Gute-Kita-Gesetz nach Baden-Württemberg fließen und die Maßnahmen des Pakts ergänzen.

Die zentralen Maßnahmen des Paktes umfassen unter anderem eine Ausbildungsoffensive, sprachliche und elementare Förderung von Kindern und eine stärkere Unterstützung der Inklusion und der Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule.

So sollen zum Beispiel durch eine Ausbildungspauschale als Anreiz für Kita-Träger, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, neue Auszubildende gewonnen werden. Schulische Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher sollen langfristig auf insgesamt fast 6.000 Plätze erhöht werden. Die Inklusion in der Kindertagespflege soll durch mobile Fachdienste und Qualitätsbegleiter gestärkt werden, und ab Oktober 2019 soll jede Kindertageseinrichtung zusätzliche Mittel in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für die Kooperation zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule erhalten.
Geplant ist darüber hinaus die Errichtung einer eigenen Einrichtung für die Elementarbildung, das "Forum frühkindliche Bildung". Ab 2020 soll diese dazu beitragen, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch wissenschaftlich fundierte Begleitung zu sichern und weiterzuentwickeln und die Vernetzung von Praxis und Theorie sowie den Wissenschaftstransfer zu ermöglichen.
Neben den bereits genannten Punkten sollen die Mittel des Gute-Kita-Gesetzes in Baden-Württemberg auch für die Erhöhung des Umfangs der Qualifizierung von Tagespflegepersonen sowie für folgende Handlungsfelder eingesetzt werden: für die Qualifizierung von Kita-Leitungen, die Weiterführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ sowie für trägerspezifische innovative Projekte. Außerdem sollen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der PiA-Ausbildung zusätzliche Zeitkontingente für ihre Tätigkeit erhalten. Geplant ist darüber hinaus, den Schülerinnen und Schülern in der klassischen Erzieherausbildung ein Stipendium in Form eines monatlichen Zuschusses in Höhe von 100 Euro zu zahlen. Die Gespräche über die einzelnen Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetz sind noch nicht abgeschlossen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 16. Juli 2019