Hessen beschließt neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz

September 2025

Der Hessische Landtag hat am 30. September 2025 in zweiter Lesung ein neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz verabschiedet. Innenminister Roman Poseck betonte, das Gesetz wahre die Würde des Menschen auch nach dem Tod und passe sich den Bedürfnissen der Zeit an.

Er kritisierte einen von der FDP eingebrachten Gesetzentwurf als praxisfern. Dieser hätte unter anderem Seebestattungen in hessischen Gewässern und flächendeckende Tuchbestattungen ermöglicht, was von Experten abgelehnt wurde.
 

Wichtige Änderungen des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes

  1. Verlängerte Bestattungsfrist: Die Höchstfrist für Bestattungen wird von vier auf zehn Tage nach dem Tod verlängert. Die Mindestfrist von 48 Stunden bleibt bestehen.

  2. Stärkung der Rechte für Sternenkinder: Eltern von Kindern unter 500 Gramm und vor der 24. Schwangerschaftswoche erhalten ein gestärktes Bestattungsrecht. Dies gilt auch für Mehrlingssternenkinder.

  3. Informationspflicht: Krankenhäuser müssen Eltern über Bestattungsmöglichkeiten für Sternenkinder informieren.

  4. Gemeinschaftsbestattungen: Neben individuellen sind nun auch Gemeinschaftsbestattungen möglich.

  5. Digitalisierung: Eine Rechtsverordnung soll die digitale Ausstellung wichtiger Dokumente ermöglichen.

Quelle/Weitere Informationen:  Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Pressemitteilung vom 30. September 2025

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