Hessen erleichtert Bau von Wohnhäusern und Errichtung von Mobilfunkmasten

Dezember 2019

Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir begrüßte am 11. Dezember 2019 einen e Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der auf eine Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) in zwei Punkten zielt:

  • Mit der Aufnahme der Typengenehmigung in die HBO werden Genehmigungsverfahren, die in Hessen ohnehin schon vielfach entfallen, vereinfacht. Typengenehmigungen gelten für vorgefertigte Häuser oder Baueinheiten "von der Stange" und decken viele Vorgaben ab, die dann bei der Genehmigung eines konkreten Vorhabens nicht mehr geprüft werden müssen. Das so genannte modulare Bauen gilt deshalb als ein Weg zur rascheren Realisierung. Mit der Übernahme in die HBO setzt Hessen einen Beschluss der Bauministerkonferenz um.
  • Mobilfunkmasten bedürfen künftig bis zu einer Höhe von 15 Metern keiner Baugenehmigung mehr. Bisher galt das nur bis zehn Meter. Zudem werden die Abstandsregeln gelockert: Künftig müssen Masten im Außenbereich, also beispielsweise außerhalb von Ortschaften, nur noch einen Abstand von 20 Prozent ihrer Höhe zur Grundstücksgrenze oder anderen Gebäuden wahren.

Quelle/Weitere Informationen: Hessische Landesregierung, Pressemeldung vom 11. Dezember 2019