Hessen führt zum 1. September 2021 die UVgO ein

August 2021

Als eines der letzten Bundesländer wird auch in Hessen zwecks Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt, die die VOL/A ablösen wird. Um Widersprüche zwischen dem Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) einerseits und der UVgO sowie der VOB/A Abschnitt 1 andererseits aufzulösen, wird zugleich das HVTG novelliert. Das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) tritt am 1. September 2021 in Kraft. Der Vergabeerlass, der die UVgO und die VOB/A 2019 1. Abschnitt in Hessen zur Anwendung bringt, wird zeitgleich in Kraft treten.
Quelle/Weitere Informationen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen H 13614 vom 20. Juli 2021