Hessen: Höhere Zuschüsse und Darlehen für Sozialwohnungen

Mai 2023

Um den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln, erhöht Hessen die Zuschüsse und Darlehen. "Der Anstieg der Bau- und Finanzierungskosten soll die positive Entwicklung der vergangenen Jahre in Hessen nicht gefährden, deswegen verbessern wir die Förderbedingungen", teilte Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir mit. Mit den neuen Konditionen seien, gerade im Vergleich zu den Finanzierungskosten für frei finanzierten, nicht geförderten Wohnraum, die Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Hessen damit attraktiv wie noch nie. Das werde nicht nur dem sozialen Wohnungsbau, sondern dem Neubau von Wohnungen in gemischten Quartieren insgesamt helfen. Al-Wazir wies darauf hin, dass die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen 2022 erneut zugenommen hat. Ende 2022 gab es insgesamt 1.600 Sozialwohnungen zusätzlich im Vergleich zum Vorjahr.

Die wesentlichen Änderungen:

  • Beim Neubau von Mietwohnungen wachsen die Darlehensbeträge und Finanzierungszuschüsse um durchschnittlich rund 30 Prozent. Zudem bleiben die Darlehen für bis zu 25 Jahre zinsfrei, beim Bau von Wohnraum für Studierende und Auszubildende sogar für bis zu 40 Jahre. Zuschüsse werden künftig nicht erst nach Fertigstellung, sondern in gleichen Raten wie das Förderdarlehen ausgezahlt, so dass der Vorfinanzierungsbedarf für die Investoren entfällt.
  • Für besonders energieeffiziente Bauweise (Effizienzhaus-40-Standard oder besser) gibt es einen Zuschuss von 150 Euro je Quadratmeter; bislang wurde dieselbe Summe nur als Darlehen ausgezahlt.
  • Im Sinne eines barrierefreien Zugangs wird das Zusatzdarlehen für den Einbau eines Aufzugs von 3.000 Euro auf 3.500 Euro je geförderter Wohnung erhöht, das Maximaldarlehen von 40.000 Euro auf 45.000 Euro pro Aufzug.
  • Das Förderprogramm für studentischen Wohnraum wird auf Wohnraum für Auszubildende ausgedehnt.

Bei der Modernisierung von Sozialwohnungen steigen die Zuschüsse von 20 auf 30 Prozent der Darlehenssumme. Außerdem wird die energetische Sanierung erstmals umfassend förderfähig. Bislang wurden nur Maßnahmen unterstützt, bei denen die Programme des Bundes nicht griffen. In diesem und im nächsten Jahr stehen insgesamt 855 Mio. Euro zur Verfügung.

Neben der sozialen Mietwohnraumförderung werden auch die Förderbedingungen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen verbessert:

  • Der maximale Darlehensbetrag wird von 125.000 auf 200.000 Euro je Antrag (sowohl Neubau als auch Erwerb einer Gebrauchtimmobilie) erhöht.
  • Der sehr niedrige Förderzins von 0,6 Prozent für 20 Jahre bleibt trotz Zinsanstieg erhalten.
  • Die Mindesthöhe des Eigenkapitals sinkt von 15 auf 10 Prozent der Gesamtkosten.

Die neuen Bedingungen gelten vom 30. Mai 2023 an. Wohnungsunternehmen können Bauvorhaben in diesem Jahr bis zum 15. September 2023 über die örtlich zuständige Wohnraumförderstelle zur Förderung anmelden. Insgesamt stehen zwischen 2019 und 2024 Landes- und Bundesmittel in Höhe von 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung.
Quelle/Weitere Informationen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Pressemitteilung vom 22. Mai 2023

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