Hessen will Denkmalschutz modernisieren – Eckpunkte zur Novellierung veröffentlicht

September 2025

Hessen will den Denkmalschutz moderner, klimafreundlicher und näher an der Praxis gestalten. Hessens Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels veröffentlichte am 25. September 2025 die Eckpunkte der Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG).

Auf Grundlage der Eckpunkte wird derzeit ein Gesetzentwurf erstellt. Die Novelle soll Anfang 2026 in den Landtag eingebracht werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.


Die wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes

Moderne, schnelle und transparente Verfahren
Bürgerinnen und Bürger sollen künftig Anträge zum Denkmalschutz digital stellen können. Innerhalb eines Monats prüft die Behörde die Vollständigkeit und entscheidet binnen drei Monaten. Eine Verlängerung ist nur noch um bis zu zwei Monate zulässig. Erfolgt keine Entscheidung, gilt die Genehmigung als erteilt. Die Oberste Denkmalschutzbehörde kann Standardmaßnahmen per Verordnung von der Genehmigungspflicht ausnehmen – das entlastet Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die kommunalen Behörden. Das Denkmalverzeichnis wird öffentlich einsehbar und digital zugänglich. Das erhöht die Transparenz und verhindert falsche Erwartungen sowie böse Überraschungen bei Eigentümerinnen, Eigentümern und Kaufinteressenten. Sensible Angaben bleiben dabei geschützt.

Faire Regeln für Eigentümerinnen und Eigentümer
Wo keine sinnvolle Nutzung eines Objektes mehr mit vertretbarem Aufwand möglich ist, setzt die Zumutbarkeitsregel dem Denkmalschutz Grenzen. Zudem erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer und die Behörden vor Ort erstmals gesetzlich die Möglichkeit, durch einen gemeinsamen Vertrag über den Denkmalschutz aufwendige und wiederkehrende Verwaltungsverfahren zu vermeiden. Steuerliche Bescheinigungen erteilen künftig in der Regel die Unteren Denkmalschutzbehörden – direkt verzahnt mit der Genehmigung: ein echter One‑Stop‑Shop.

Nähe und Kompetenz
Die Kommunen gewinnen mehr eigene Zuständigkeit und Verfahrenshoheit bei Genehmigungsverfahren. Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden treffen die überwiegende Zahl der Entscheidungen künftig vor Ort. Das bisherige Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen entfällt in der Breite der Verfahren. Der Regelfall ist künftig die Anhörung. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen bleibt die fachliche Instanz mit weisungsfreier Expertise, sichert einheitliche Standards und unterstützt die Unteren Denkmalschutzbehörden in komplexen Fällen. Beim Abriss von denkmalgeschützten Objekten erfolgt die Entscheidung über die Genehmigung im Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege. In Dissensfällen kann der Sachverhalt der Obersten Denkmalschutzbehörde (HMWK) zur Entscheidung vorgelegt werden. Nur für Maßnahmen bei UNESCO‑Welterbestätten, Denkmälern von besonderer Bedeutung, Bodendenkmälern sowie solche, für die eine Bundes- oder Landesförderung beantragt werden soll, bleiben die Entscheidungen vorab zustimmungspflichtig durch das Landesamt.

Energiewende, Inklusion und Katastrophenvorsorge
Die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes einschließlich der erneuerbaren Energien sollen künftig bei allen Entscheidungen besonders zu berücksichtigen sein. Die aktuelle Regel, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind, bleibt bestehen. Die bewährte Genehmigungspraxis für Solaranlagen mit einer Zustimmungsquote von rund 99 Prozent wird fortgeführt und durch Verwaltungsvorschriften der Obersten Denkmalschutzbehörde sowie fachliche Handreichungen konkretisiert. Daneben wird die Barrierefreiheit an öffentlich zugänglichen Denkmälern als gesetzliches Ziel gestärkt. Zudem schafft das Gesetz erstmals klare Vorsorge- und Eingriffsmöglichkeiten für Katastrophenlagen, um Denkmäler vorausschauend zu sichern.

"Damit setzen wir Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD konsequent um. Zugleich stellen wir sicher, dass der Denkmalschutz in Hessen auch in Zukunft seine bedeutende Rolle zum Erhalt unserer Stadt- und Ortsbilder, die ein wichtiger Baustein unserer kulturellen Identität sind, behalten wird", so Staatsminister Gremmels.

Quelle/Weitere Informationen: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Pressemitteilung vom 25. September2025

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