Hessischer Landtag beschließt Leerstandsgesetz

November 2025

Der Hessische Landtag hat am 13. November 2025 das Gesetz gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum (Gesetzentwurf vom 10.07.2025, Drs. 21/2381) beschlossen.

Mit dem "Leerstandsgesetz" erhalten Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit, Leerstandssatzungen zu erlassen. Damit kann die erlaubte Dauer des Leerstands auf sechs Monate begrenzt werden. Längere Leerstandszeiten sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig bzw. genehmigungsfähig, etwa bei Sanierungen oder Erbauseinandersetzungen. Wer dagegen verstößt, muss künftig mit spürbaren Sanktionen rechnen.

Wirtschafts-, Energie- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori betonte: "Jede leerstehende Wohnung, die wir zurück in die Nutzung holen, ist ein Zuhause für Menschen, die dringend eines suchen. Das ist mehr als Gesetzgebung – das ist ein Versprechen. Heute schreiben wir ein neues Kapitel in der Wohnungspolitik unseres Landes. Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Bezahlbare Wohnungen sind ein Grundstein für soziale Sicherheit und geben den Menschen einen festen Boden für ihre Lebensplanung. Deshalb gehen wir jetzt strukturell an die Ursachen des Wohnraummangels – mit klaren Regeln, mutigen Reformen und Verantwortung auf allen Ebenen."

Das Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft. Danach können die Kommunen unmittelbar beginnen, eigene Leerstandssatzungen zu erlassen.

Quelle/Weitere Informationen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Pressemitteilungen vom 13. November 2025

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13.01.2026
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