Initiative RadKULTUR fördert fahrradfreundliche Mobilität in 20 Kommunen Baden-Württembergs

März 2022

Mitmachaktionen, attraktive Angebote und professionelle Kommunikation rund ums Fahrrad: Darauf dürfen sich in diesem Jahr 25 Kommunen und fünf Landkreise freuen, die durch die Initiative RadKULTUR vom Land Baden-Württemberg gefördert werden. Neben zwei fortgeführten und vier Anschlussförderungen werden in diesem Jahr 14 Kommunen zum ersten Mal von der Landesinitiative gefördert. Das Verkehrsministerium stellt dafür knapp 800.000 Euro zur Verfügung. Damit unterstützt die Initiative so viele Kommunen gleichzeitig wie noch nie zuvor seit ihrer Gründung im Jahr 2012.

Folgende 14 Kommunen werden zum ersten Mal durch die Initiative RadKULTUR gefördert: Backnang, der Gemeindeverbund Bietigheim, Crailsheim, Fellbach, Göppingen, Loßburg, Mögglingen, Offenburg, Waldkirch und Winnenden sowie die Landkreise Heidenheim, Ostalbkreis, Reutlingen und der Zollernalbkreis. Mehrere Kommunen haben schon Erfahrungen mit der Förderung der Initiative RadKULTUR gemacht: Die Städte Mengen und Neckarsulm starten in das zweite Jahr ihrer Förderung, die sie im vergangenen Jahr begonnen haben. Die Städte Aalen, Baden-Baden und Konstanz sowie der Bodenseekreis können an eine bereits erfolgte Förderung anknüpfen. Mit Bietigheim, Elchesheim-Illingen und Muggensturm fördert die RadKULTUR erstmalig einen Gemeindeverbund. Von der Zusammenarbeit der Gemeinden profitiert die Radverkehrskommunikation, denn Radfahren hört nicht an Gemeindegrenzen auf.

Die geförderten Kommunen können aus einem vielfältigen Portfolio an Serviceangeboten und Mitmachaktionen rund ums Fahrrad auswählen, die den Bürgerinnen und Bürgern, Schulen und anderen Institutionen oder Unternehmen in den jeweiligen Städten, Gemeinden und Landkreisen zu Gute kommen. Die Angebote, wie etwa der LastenradVerleih, RadService-Punkte, RadChecks oder die RadSchnitzeljagd, geben den Anstoß für eine langfristig wirksame Radverkehrskommunikation vor Ort, die die Kommunen nach dem Förderzeitraum eigenständig fortführen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 24. März 2022