Innenausschuss des Bundestages billigt Änderung des Bundeswahlgesetzes

Mai 2021

Für die bevorstehende Bundestagswahl soll die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf ein Viertel abgesenkt werden. Dies sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BT Drs. 19/29281) vor, den der Ausschuss für Inneres und Heimat am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet hat. Die Vorlage steht am 20. Mai 2021 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

In dem Entwurf verweisen die vier Fraktionen auf die Beschränkungen durch die Covid-19-Pandemie. Von diesen Beschränkungen seien Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag nicht mit mindestens fünf Parlamentariern vertreten sind, besonders betroffen. Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landesparlament seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten.

„Derart hohe Anforderungen“ können unter den Bedingungen der Pandemie nach Auffassung der vier Fraktionen „eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit“ aus Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Zahl der beizubringenden Unterschriften dürfe nicht so hoch sein, dass Bewerbern die Teilnahme an der Wahl „praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter. Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 19. Mai 2021