Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten – Ausschreibung 2021

Januar 2021

Das Bund-Länder-Förderprogramm "Investitionspakt zur Förderung Sportstätten" wird im Projektjahr 2021 fortgesetzt, der Bund stellt den Ländern in 2021 insgesamt 110 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem Investitionspakt, der eine Ergänzung der Städtebauförderung darstellt, wird die Sanierung und der Ausbau von Sportstätten unterstützt um die städtebauliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Qualität im Quartier zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit kommunaler Infrastruktur zu stärken.

Der Investitionspakt, der an die Systematik der Städtebauförderung anknüpft, verfolgt gemäß der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung – unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes – folgende Ziele:

  • Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
  • Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen
  • Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.

Förderfähig sind Sportstätten, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (z. B. Umkleide- und Sanitärräume).

Gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist der Ersatzneubau förderfähig. In besonders begründeten Ausnahmefällen sind auch Neubauten förderfähig, insbesondere, wenn in wachsenden Kommunen oder verdichteten Räumen erforderliche Sportstätten fehlen. Darüber hinaus sind angemessene investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen förderfähig.

Es können Sportstätten in Gebieten, die in Programme der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen sind sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung zur Förderung angemeldet werden. In besonderen Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich. Die Anmeldung auf Förderung muss durch die Städte und Gemeinden erfolgen, mit den Zielsetzungen der Integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung übereinstimmen und die geplante Maßnahme muss kurzfristig umsetzbar sein.

Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent. an den förderungsfähigen Kosten, das Land Niedersachsen mit 15 Prozent und die Kommunen mit 10 Prozent. Die 2021 zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel betragen rd. 12,4 Mio. Euro.

Die Durchführung der Förderung nach den o.g. Vorgaben erfolgt vorbehaltlich der Verabschiedung der Haushalte und des Abschlusses der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung. Der Vordruck für die Antragstellung steht auf der Internetseite des Nds. Umweltministeriums als Download zur Verfügung.

Ausschreibung für 2021

Quelle/Weitere Informationen: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Dezember 2020