Kfz-Zulassung wird digital – Bundeskabinett beschließt neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Februar 2023

Die Kfz-Zulassung wird digital: Am 15. Februar 2023 hat das Bundeskabinett die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen. Sie soll – nach Zustimmung des Bundesrates – am 1. September in Kraft treten.

Mit der neuen Verordnung soll die Zulassung digitaler, schneller und günstiger werden. Ab dem 1. September 2023 ist es dann möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren.

Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert zu beantragen, können nun auch erstmalig juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.

Daneben können ab dem 1. September juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung werden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger. Für die Umsetzung der Verordnung sind die Bundesländer zuständig.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Pressemitteilung vom 15. Februar 2023