Kontrolle der Zweckbestimmung bei verbilligter Abgabe von Liegenschaften des Bundes

Juli 2021

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) kontrolliert bei der verbilligten Abgabe von Grundstücken und Immobilien an Kommunen mindestens zehn Jahre lang, ob diese die Zweckbestimmungen einhalten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT Drs. 19/31146) auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT Drs. 19/29805). Die BlmA kann Kommunen beim Kauf von Grundstücken des Bundes für bestimmte Nutzungszwecke Vergünstigungen auf den Kaufpreis gewähren. Das gilt unter anderem für den sozialen Wohnungsbau. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, prüft die BlmA die Einhaltung der Voraussetzungen mit Anzeige der Fertigstellung und danach in zeitlichen Abständen von zwei Jahren. Dazu hole sie Nachweisunterlagen ein, mache Anfragen bei den örtlich zuständigen Aufsichtsbehörden und absolviere Vor-Ort-Kontrollen bei den verbilligt abgegebenen Liegenschaften. Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 5. Juli 2021