Länder fordern beim Lieferkettengesetz noch größere Entlastung für Unternehmen

Oktober 2025

Der Bundesrat hat sich am 17. Oktober 2025 zur geplanten Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes positioniert (BR-Stellungnahme, Drs. 422/25). Diese sieht unter anderem einen Wegfall der Berichtspflichten für Unternehmen vor.

Bundesrat warnt vor Übererfüllung von EU-Vorgaben
Die Länder begrüßen das Entfallen der Berichtspflicht – es gebe jedoch noch mehr Möglichkeiten, die Unternehmen zu entlasten. Diese sollten vollständig ausgeschöpft werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die EU-Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden, um nationale Alleingänge zu vermeiden, die vor allem kleinere Unternehmen überfordern könnten. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, den Geltungsbereich der EU-Richtlinie (CSDDD) direkt in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übernehmen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bleibt in Kraft, bis die EU-Richtlinie über nachhaltige Unternehmensverantwortung (CSDDD) im Jahr 2027 in deutsches Recht umgesetzt wird. Kern der aktuellen Reform ist der Wegfall der Berichtspflicht: Unternehmen sollen künftig keine jährlichen Berichte mehr über ihre Sorgfaltspflichten veröffentlichen müssen. Die inhaltlichen Verpflichtungen bleiben zwar bestehen, Sanktionen drohen künftig nur noch bei schweren Verstößen, zum Beispiel, wenn Unternehmen keine Präventionsmaßnahmen ergreifen oder kein Beschwerdeverfahren einrichten. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Änderungen die Wirtschaft spürbar entlasten, Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken.

Trotz der Vereinfachungen bliebe das Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unverändert: Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass entlang ihrer Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen oder gravierenden Umweltschäden entstehen. Mit der Reform möchte die Bundesregierung den Übergang zum künftigen europäischen Rechtsrahmen wirtschaftsfreundlich und rechtssicher gestalten.

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, sich zu den Vorschlägen des Bundesrates zu äußern. Dann entscheidet der Bundestag. Wenn er das Gesetz beschließt, befasst sich der Bundesrat erneut und abschließend damit.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 17. Oktober 2025


Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

September 2025: Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettengesetz, BR Drs. 422/25 PDF) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abzuschaffen – und Unternehmen damit von Bürokratie zu entlasten. Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt werden. Die Standards im Bereich der Menschenrechte sollen nicht abgesenkt werden. 

Mit der Streichung der Berichtspflicht setze die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zügig um, so Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu dem Vorhaben. Die Ministerin betonte gleichzeitig, dass die Bundesregierung beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nachlasse. 

Das nationale Lieferkettengesetz soll in dieser Form gelten, bis die Europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. In der Übergangszeit soll das Änderungsgesetz Unternehmen entlasten und die deutsche Volkswirtschaft stärken. 

Über die EU-Lieferketten-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die Bundesregierung unterstützte die EU-Forderung nach ambitioniertem Bürokratierückbau. Ihr Ziel sei gleichzeitig, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit in Lieferketten zu vermeiden, teilt sie mit. 

Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Online-Mitteilung vom 3. September 2025