Land NRW, DUH und sieben weitere Städte einigen sich auf Vergleiche zur Luftreinhalteplanung

März 2020

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Städte Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Bochum, Düren und Paderborn haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf Vergleiche zur Umsetzung der Luftreinhaltepläne in den genannten Städten geeinigt. Zuvor gab es bereits Vergleiche für die Städte Essen, Bonn und Dortmund.
  
In den Vergleichen vereinbarten das Land, die Bezirksregierungen, die Städte sowie die DUH jeweils den lokalen Gegebenheiten angepasste mehrstufige Maßnahmenpakete zur Luftreinhaltung. Diese umfassen unter anderem die Umstellung der Busflotten und kommunalen Fuhrparke auf den modernsten Abgasstandard beziehungsweise auf emissionsfreie Antriebe, optimierte Leitsysteme, um den Verkehrsfluss zu erhöhen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Lkw-Durchfahrtsverbote für bestimmte Straßenabschnitte, Parkraumbewirtschaftung, Zufahrtsregelungen für bestimmte Straßenabschnitte, Reduzierung des Individualverkehrs oder die Einführung von Umweltspuren.
  
Über den Luftreinhalteplan für Wuppertal wird am 10. März 2020 weiterverhandelt. Noch nicht terminiert ist das bei dem OVG anhängige Verfahren für den Luftreinhalteplan Düsseldorf. Gegen die Urteile des OVG zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Aachen und Köln hatte das Land Revision eingelegt.

Die bereits umgesetzten Maßnahmen hätten landesweit zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität geführt. Das belegen die jetzt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für das Jahr 2019 validierten Daten aller Landes-Messstellen einschließlich der sogenannten Passivsammler.

 
Der Stickstoffdioxid-Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wurde an 112 von 128 der Landes-Messstellen in Nordrhein-Westfalen eingehalten. In acht Kommunen lagen die Messungen an einzelnen Stellen noch über dem geltenden Grenzwert, im Jahr 2017 waren dies noch 27 Kommunen, im Jahr 2018 noch 25. Erstmals weist keine Landes-Messstelle in Nordrhein-Westfalen einen Jahresmittelwert von mehr als 50 µg/m³ auf, im Jahr 2017 war dies noch an sechs Messstandorten der Fall, im Jahr 2018 an fünf Messstellen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 28. Februar 2020

Der Vergleich inklusive der Anlagen mit den Maßnahmenpaketen ist als Anlage des Pressemitteilung des OVG Münster hier www.ovg.nrw.de abrufbar.