Landesregierung will Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern weiter von Wohnungsbau-Altschulden entlasten

Februar 2023

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern will beginnend mit dem Jahr 2023 – als bisher einziges ostdeutsches Bundesland – über die kommenden Jahre Stück für Stück alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern vollständig von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft entlasten. Dies teilte das Innenministerium mit. Möglich werde dies auch durch eine im Dezember des vergangenen Jahres ergangene Stellungnahme der EU-Kommission.

"Auf Grundlage der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft  wurden bereits in den Jahren 2021 und 2022 mehr als 30 Millionen Euro an 300 antragstellende Kommunen ausgezahlt. Insgesamt belaufen sich die Altverbindlichkeiten aus der kommunalen Wohnungswirtschaft in M-V auf über 250 Millionen Euro. Diese belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so Investitionen in kommunale Wohnungsbestände", erklärte Landesinnenminister Christian Pegel.

Von Beginn an sei es zentrales Anliegen der Landesregierung gewesen, die Zuweisungen so zu gewähren, dass die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union eingehalten würden. "Aus diesem Grund waren Zuweisungen bisher auf Beträge in Höhe von bis zu 200.000 Euro oder vor allem auf solche Fälle beschränkt, in denen die Kommunen nur noch über die Wohnungsschulden, aber nicht mehr über die Wohnungen verfügen. Auf Bitten der Landesregierung hat sich der Bund an die Europäische Kommission gewandt. Diese hat im Dezember 2022 ihre Einschätzung, dass auch eine über diese Fälle hinausgehende Entschuldung mit dem Binnenmarkt zu vereinbaren sei, an uns übermittelt. Mit diesem Ergebnis wird es uns jetzt möglich sein, auch die restlichen Altverbindlichkeiten der Kommunen über die kommenden Jahre Stück für Stück, wie mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits in den Verhandlungen über die FAG-Reform vor einigen Jahren verabredet, abzulösen", sagt Christian Pegel.

Hierfür stehen nach dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht (sogenannter "Haushaltsvorbehalt"). Damit die Auszahlungen an die Kommunen so schnell wie möglich erfolgen könnten, sei im zuständigen Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Hochdruck an der notwendigen Änderung der Verordnung gearbeitet und das Verwaltungsverfahren im Landesförderinstitut, wo die Anträge bearbeitet werden, angepasst worden.

Innenminister Christian Pegel erwartet, dass in Kürze mit den ersten Auszahlungen begonnen werden kann.
Quelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 10. Februar 2023
Weitere Informationen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Wohnungsbau-Altschulden/