Landtag berät über Photovoltaik-Ausbau auf landwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern

Juni 2021

Der Landtag hat am 10. Juni 2021 den Antrag „Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ beraten. Dabei geht es darum, mehr Freiflächen-Photovoltaik zu ermöglichen, als das bisher durch die Raumentwicklungsplanung möglich gewesen sei.

Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßte den Vorstoß: „Um es gleich vorwegzunehmen: Es geht nicht darum, das Raumentwicklungsprogramm auszusetzen oder zu verändern oder zu umgehen. Es geht nicht darum, von den festgelegten und feststehenden Zielen abzuweichen. Das Raumentwicklungsprogramm hat natürlich weiterhin und verbindlich Bestand. Aber, und darauf lege ich besonderen Wert, es muss möglich sein, zügig und effektiv zu reagieren, wo sich das vorhandene Regelwerk als zu schwerfällig oder nicht mehr ganz aktuell herausstellt.“

Backhaus erläuterte, dass es dafür ein rechtssicheres Instrumentarium mit Kriterien geben müsse, nach denen diese Ausnahmen in der Praxis umgesetzt werden könnten. Und es müsse auch eine Obergrenze für PV-Freiflächenanlagen geben, die über das Zielabweichungsverfahren genehmigt werden dürften, auch wenn es sich um eine begrenzte Anzahl von Einzelfällen handele. „Das ist wichtig, um aus der Ausnahme keine Regel werden zu lassen. Diese Obergrenze soll bei 5.000 ha liegen“, so Backhaus weiter.

Die obligatorischen Kriterien seien zwingend zu erfüllen. In diese Kategorie fallen unter anderem folgende Kriterien:

  • Die betreffende Gemeinde und der betreffende Landwirt müssen mit dem Vorhaben einverstanden sein. Oder:
  • Die durchschnittliche Bodenwertigkeit darf maximal bei 40 Bodenpunkten liegen, auf keinen Fall darüber. Oder:
  • Bereits im Vorfeld muss sichergestellt werden, dass die Flächen nach Beendigung der PV-Nutzung wieder landwirtschaftlich genutzt werden können.

Wenn die obligatorischen Kriterien alle erfüllt wären, kämen Auswahlkriterien zur Anwendung. Diese müssten nicht alle erfüllt sein und könnten auch in unterschiedlicher Form erfüllt werden. Dabei ginge es zum Beispiel um Fragen, wie diese:

  • Sitzt der Betreiberfirma in der Gemeinde? Oder:
  • Wie groß ist der Nutzen für die Gemeinde? Oder:
  • Wird die regionale Wertschöpfung durch die Anlage direkt gestärkt oder gesichert (z.B. Firmenansiedlung Dritter, Arbeitsplatzschaffung)? Oder:
  • Gibt es Investitionen in ländlichen Räume zu Gunsten des Allgemeinwohls (z. B. in Kulturgüter oder Tourismus oder die Mobilität oder vielleicht die Beräumung bzw. den Rückbau von Altlasten)?

All diese und weitere Fragen würden mit einem Punktesystem bewertet und nur beim Erreichen einer Mindestpunktzahl könne ein Verfahren zur Zielabweichung erfolgreich durchgeführt werden. Wichtig sei es Backhaus, dass damit ein transparentes System geschaffen würde, das die Teilhabe der Menschen an den Anlagen honoriert und fördert. „Wir müssen die Menschen vor Ort mitnehmen und sie teilhaben lassen an den Entwicklungen in ihren Gemeinden. Ansonsten verspielen wir Akzeptanz. Und die brauchen wir, wenn wir das Land voranbringen wollen“, betonte Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern böte hervorragende natürliche Voraussetzungen zur klimafreundlichen Energieerzeugung. "Wenn wir es schaffen, diese auch weiterhin zu nutzen, setzen wir direkt das Urteil des BVerfG um und leisten unseren Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels. Für uns, für unsere Kinder, für unsere Enkel", so Minister Backhaus.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Pressemitteilung vom 10. Juni 2021