Mecklenburg-Vorpommern: Klimaschutz bei Dienstreisen

November 2020

Das Kabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Landesreisekostengesetzes beschlossen. Ziel der Landesregierung: Bei Dienstreisen von Landesbediensteten sollen Aspekte des Klimaschutzes eine größere Rolle spielen. Neben der Aktualisierung und Vereinfachung des Reisekostenrechts, die unter anderem den Verwaltungsaufwand reduzieren sollen, beinhalten die Änderungen eine Reihe von Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen. Der wichtigste Punkt:

  • Dienstreisen sollen künftig nur noch dann durchgeführt werden, wenn die Dienstgeschäfte sich nicht telefonisch oder per Videokonferenz erledigen lassen. Zudem werden Flugreisen im Inland grundsätzlich nicht mehr genehmigt, da diese einen besonders hohen CO2-Ausstoß verursachen. Um den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern, muss in Zukunft nicht mehr nachgewiesen werden, dass es sich bei Bus und Bahn tatsächlich um das günstigste Reisemittel handelt. Dazu soll auch beitragen, dass die Entschädigung für Fahrten mit dem eigenen PKW ohne triftige Gründe nicht erhöht wird. Fahrten mit elektrisch betriebenen PKW sollen hingegen einen Zuschlag von 3 ct je Kilometer erhalten. Damit soll ein Anreiz zur Nutzung klimafreundlicher E-Mobilität geschaffen werden.

Quelle/Weitere Informationen: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Meldung Nr. 58/20 vom 30. Oktober 2020

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